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      REACH Rechtsvorschriften

      REACH ist der zentrale Bestandteil des europäischen Chemikalienrechts. Es ist die Abkürzung für Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals. Alle Chemikalien, die in der EU in Verkehr gebracht werden, müssen bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki registriert sein. Einige Stoffe müssen zugelassen werden oder sind in ihrer Verwendung eingeschränkt.

      REACH-Rechtsvorschriften

      Enthalten gelieferte Stoffe, Gemische oder Fertigerzeugnisse als SVHC (Substance of Very High Concern) eingestufte Stoffe (gemäß Artikel 57 und 59 der REACH-Verordnung) in Konzentrationen von mehr als 0,1 %, müssen sie dem Empfänger der jeweiligen Ware gemäß den Anforderungen des Artikels 31 der REACH-Verordnung mitgeteilt werden.

      Liste verwandter Stoffe