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      Vernetzte Mobilität – geistiges Eigentum war noch nie so wichtig

      Allein im Jahr 2020 hat Continental mehr als 3,4 Milliarden Euro in Forschung und Entwicklung investiert. Mehr als 21.000 Software- und IT-Spezialisten rund um den Globus arbeiten an neuen und verbesserten Produkten – viele davon mit digitalen, vernetzten Komponenten. Dank ihnen entstehen neue Lösungen wie zum Beispiel unsere e-Horizon-Plattform. Schon heute liegt der Anteil von Produkten der Continental Automotive mit mindestens einer Softwarekomponente bei über 90 Prozent. Mit dem wachsenden Anteil von vernetzen Elektronikkomponenten hat auch die Patentdichte in Fahrzeugen stark zugenommen. Schon eine einfache Funktion kann eine vierstellige Zahl einzeln geschützter Erfindungen enthalten. Diese stammen von einer Vielzahl verschiedener Zulieferer und Vorlieferanten.

      Um nur ein Beispiel zu nennen: Für unseren Hochleistungsrechner (In Car Application Server 1), den wir für die vollelektrischen VW ID. Fahrzeuge haben insgesamt 19 Unternehmen Software entwickelt und geliefert. Wer sich mit Patentschutz und dem Schutz von geistigem Eigentum im Zeitalter von Digitalisierung und Vernetzung befasst, der muss sich mit sehr komplexen Entwicklungs- und Zulassungsprozessen auseinandersetzen. Nicht zuletzt, um diese Komplexität auf ein notwendiges Maß zu reduzieren, halten mit der wachsenden Zahl digitaler Anwendungen auch immer mehr Standards Einzug ins Auto.

      Standards für Mobilfunkübertragungen wie Bluetooth, LTE/4G oder 5G sind nur ein Beispiel, beschäftigen derzeit wegen der wachsenden Zahl an drahtlosen, technologischen Lösungen wie etwas Over-the-Air-Updates für Fahrzeuge die Branche besonders. Diese Standards vereinfachen die Interoperabilität, sind patentschutzrechtlich aber ein Sonderfall, der aktuell zu vielen Gerichtsverfahren führt (siehe Interview mit Dr. Roman Bonn). Das könnte zum echten Hemmschuh für das Internet der Dinge werden, dem Experten enormes Wachstumspotenzial zuschreiben, denn Vernetzung ist ein zentraler Baustein für umweltfreundliche Mobilität und Industrie. Prognosen gehen davon aus, dass bis 2025, weltweit 38,6 Milliarden Geräte – Smartphones, Autos, Land- und Baumaschinen, Energiemessgeräte usw. – im Internet der Dinge vernetzt sein werden. 2030 könnten es schon 50 Milliarden sein. Mobilfunk-Standards sind aber erst der Anfang. Weil Maschinen – egal, ob Autos oder andere Geräte – zunehmend mehr Elektronik und Software enthalten, die von vielen verschiedenen Zulieferern und Dienstleistern eingebracht wird, steigt auch der Bedarf an Standardisierung in der Elektronik und Software. Nur so ist gesichert, dass Schnittstellen nahtlos funktionieren. Auseinandersetzungen von Gerichten, wie wir sie derzeit bei Patenten für Mobilfunk-Standards erleben, sollten keine Blaupause für andere Standardisierungen werden.

      Umso wichtiger, dass es einen modernen Rechtsrahmen für das Internet der Dinge gibt, der Innovationen und Wachstum fördert und nicht bremst. Aktuell gibt es viele nationale und internationale Hürden – z.B. wie unterschiedliche Auslegungen von fairen Regeln für die Vergaben von Lizenzen für Patente, die in Standards enthalten sind oder die Sonderkonstruktion des deutschen Patentrechts mit der weltweit einzigartigen Unterlassungsklage, weshalb Patentverwertungsgesellschaften (Non-Practising Entities (NPE)) besonders gerne in Deutschland gegen international tätige Konzerne vor Gericht gehen.

      Die wachsende Bedeutung von Standards und darin implementierter Patente beschäftigt nicht nur die Europäische Kommission. Mit den USA, China und Japan arbeiten führende Industrienationen und Staatengemeinschaften an neuen regulatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen, um Innovationen zu fördern und den Schutz von geistigem Eigentum angemessen zu berücksichtigen.