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      Pressemeldung
      05. Juni 2018

      Continental fordert: „Vision Zero“ für den Straßenverkehr muss auch für Datenverkehr gelten

      • Datenschutzdefizite: Continental untersagt ab sofort „WhatsApp“ und „Snapchat“
      • Technologieunternehmen sieht IT-Diensteanbieter in der Pflicht, Datenschutz in  Software fest zu verankern
      • Continental Vorstandsvorsitzender Dr. Degenhart: „Sicherheit, Schutz und Sparsamkeit im Umgang mit Daten sind Grundprinzipien in der Entwicklung von Produkten und Diensten bei Continental“

      Hannover, 5. Juni 2018. Das Technologieunternehmen Continental untersagt seinen Mitarbeitern ab sofort die Nutzung von Social-Media-Apps wie „WhatsApp“ und „Snapchat“ im weltweiten Unternehmensnetzwerk. Nach Einschätzung des Unternehmens weisen diese Dienste Datenschutzdefizite auf. Denn sie greifen auf persönliche und damit potentiell vertrauliche Daten ihrer Nutzer zu, wie zum Beispiel deren Adressbucheinträge und damit auf Informationen unbeteiligter Dritter. Im Fall von „WhatsApp“ kann der Zugriff auf das Adressbuch nicht eingeschränkt werden. Die Verantwortung zur Einhaltung der Datenschutzgesetze wird damit auf die Nutzer der App abgewälzt. Die daraus entstehenden Datenschutz-Risiken will das Unternehmen nicht tragen und darüber hinaus zugleich die eigenen Beschäftigten und Geschäftspartner schützen.

      „Für uns haben die Sicherheit von Technologien und das Vertrauen der Nutzer in sie klar Vorfahrt. Wir arbeiten an null Unfällen im Straßenverkehr und fordern daher eine solche ‚Vision Zero‘ auch für den Datenverkehr“, sagte der Continental-Vorstandsvorsitzende Dr. Elmar Degenhart und fügte hinzu. „Wir halten es nicht für akzeptabel, die Erfüllung von Gesetzen zum Datenschutz einseitig auf die Nutzer zu übertragen. Daher setzen wir auf sichere, verfügbare Alternativen.“

      „Daten verpflichten“, ergänzte Degenhart mit Blick auf die Continental-Strategie: „Technologieanbieter sollten die Einhaltung der Datenschutzgesetze auf einfachste Weise ermöglichen. Gerade Technologieführer tragen hier eine besonders hohe Verantwortung. Daher ist Datenschutz für uns, unsere Produkte, Dienste und Arbeitsabläufe keinesfalls reine Sonderausstattung. Diese Grundhaltung stärkt langfristig weltweit das Vertrauen in neue, datenbasierte Mobilitätsdienste.“

      Mit Sorge beobachtet Continental das Geschäftsgebaren einzelner Software- und IT-Diensteanbieter. „Funktionale Einschränkungen und Hürden zur Einhaltung der Datenschutzgesetze schwächen das Vertrauen der Menschen in Technologien“, sagte Degenhart und fordert in der Technologieentwicklung generell „Vorfahrt für Vertrauen und Sicherheit.“

      Schutz der Geschäftsinteressen, Mitarbeiter und Geschäftspartner

      Seit einiger Zeit haben Datenschutzbehörden und Gerichte, insbesondere in Deutschland, ernsthafte Bedenken wegen der seit dem 25. Mai 2018 einzuhaltenden europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und anderer Datenschutzgesetze durch Social-Media-Apps geäußert. Aus Sicht von Continental wälzen diese Anwendungen in einigen Fällen die Verantwortung auf die Nutzer ab. Um die Anforderungen der DSGVO einzuhalten, müsste im Fall von „WhatsApp“ jeder Nutzer von jeder einzelnen Person in seinem Adressbuch die Zustimmung für das Teilen ihrer Daten mit diesen Diensten einholen. Diese Lösung erscheint Continental im Alltag nicht ausreichend zuverlässig und damit praktisch untauglich.

      Zum Schutz seiner Geschäftsinteressen, Mitarbeiter und Geschäftspartner hat sich das Technologieunternehmen zum kompletten Nutzungsverbot der heutigen Versionen der Social-Media-Apps „WhatsApp“ und „Snapchat“ entschieden. Continental zeigte sich offen, diese Regelung aufzuheben, sollten die Anbieter eine unbedenkliche Nutzung ihrer Dienste im Sinne des Datenschutzes schon in der Grundeinstellung ermöglichen.

      Vision Zero für die Straße und die Datenautobahn – Keine Chance für Datenlecks

      Continental setzt sich für eine Zukunft ohne Verkehrsunfälle ein. Diese „Vision Zero“ muss auch auf der Datenautobahn gelten. „Sicherheit, Schutz und Sparsamkeit im Umgang mit Daten sind Grundprinzipien unseres Geschäfts. Für das vernetzte, automatisierte und autonome Fahren sind persönliche Daten keine Grundvoraussetzung. Anonyme Daten genügen in den meisten Anwendungsfällen völlig“, erläuterte Degenhart. Das als „Privacy by Default“ benannte Prinzip sorgt dafür, dass ohne Eingriff des Nutzers alle Funktionen in den Grundeinstellungen die Privatsphäre achten. So interessiert sich das Fahrerassistenzsystem von Continental zum Beispiel nicht für das Kennzeichen eines vorausfahrenden Fahrzeugs.

      Hinweis: In der ursprünglichen Fassung der Pressemitteilung vom 5. Juni 2018 wurde darauf verwiesen, dass SnapChat eine Einschränkung des Zugriffs auf das Adressbuch nicht ermöglicht. Dies ist nicht zutreffend.

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