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      17. Januar 2024

      „Schneeflockensymbol“ ist ab Herbst Pflicht

      • „Schneeflockensymbol“ ab Oktober 2024 auf Winter- und Ganzjahresreifen vorgeschrieben
      • Bußgeld und Punkt bei Nichtbefolgung

      Hannover, 17. Januar 2024. Der Reifenhersteller Continental informiert, dass ab Oktober dieses Jahres alle Winter- und Ganzjahresreifen an Pkw und Lkw in Deutschland zwingend mit dem so genannten „Schneeflockensymbol“, auch „Alpine-Symbol“ genannt, versehen sein müssen. Reifen, die ausschließlich mit dem M+S-Symbol versehen sind, gelten bei winterlichem Wetter nicht mehr als ausreichend. Stellt die Polizei bei Kontrollen Verstöße fest, kann dies mit Bußgeld und einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei geahndet werden.

      Seit 2018 müssen alle neu hergestellten Winter- und Ganzjahresreifen mit dem „Schneeflockensymbol“ versehen sein. Dies kann nur angebracht werden, wenn der Reifen in einem Test seine Wintertauglichkeit bewiesen hat. Die früher übliche M+S-Kennzeichnung setzte keine Prüfung voraus. Daher waren so gekennzeichnete Reifen (M+S steht für Matsch und Schnee) nicht unbedingt für winterliches Wetter geeignet; es konnte sich auch um Geländereifen handeln. Ab Oktober 2024 müssen nun alle Reifen, die bei winterlichen Straßenbedingungen genutzt werden, mit dem „Schneeflockensymbol“ versehen sein. Wer ältere Winterreifen nutzt, sollte daher prüfen, ob sie diese Kennzeichnung tragen. Im Zweifel sollte man sich Rat im Reifenhandel, Autohaus oder seiner Werkstatt holen.

      Der Gesetzgeber hatte 2017 mit der Novelle der StVZO eine unzureichende Bereifung im Winter verhindern und so die Verkehrssicherheit erhöhen wollen. Damit wurden M+S-gestempelte Reifen jedoch nicht verbannt: Geländereifen sind weiterhin so markiert. Damit Winterreifen wegen unterschiedlicher Vorschriften auch im Ausland genutzt werden können, tragen viele Winter- und Ganzjahresreifen zusätzlich zum „Schneeflockensymbol“ weiterhin die M+S-Markierung. 

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