Continental begrüßt internationale Initiativen zum Rechtsrahmen für das Automatisierte Fahren
- Hochautomatisiertes Fahren auf der Autobahn wird technisch bis 2020 machbar – es fehlt der internationale Rechtsrahmen und langfristig verfügbare Funkkanäle
- Technologieunternehmen Continental fordert nächste Schritte für den Rechtsrahmen zur Realisierung der nächsten Stufen des automatisierten Fahrens
- Akzeptanz basiert maßgeblich auf verständlichen Standards beim Dialog zwischen Mensch und Fahrzeug
Hannover, 28. Februar 2017. Null Unfälle, komfortables Fahren, saubere Luft – die Mobilität der Zukunft birgt erhebliche Chancen. Mit Hochdruck arbeitet das Technologieunternehmen Continental an Möglichkeiten, die dem Fahrer einen elektronischen Chauffeur zur Seite stellen. Das hochautomatisierte Fahren soll bei Autobahnfahrten die zeitweise Beschäftigung mit fahrfremden Tätigkeiten ermöglichen und damit dem Fahrer freie Zeit hinter dem Steuer schenken. Mit den aktuellen Gesetzen ist dies weltweit zum größten Teil nicht möglich. Continental begrüßt den Vorstoß der G7-Länder für einen einheitlichen Rechtsrahmen und warnt davor, bei nationalen Regelungen zu bleiben. Die Experten des Technologieunternehmens raten zudem zu einemverlässlichen Funknetz für den Datenaustausch zwischen den Fahrzeugen und der Infrastruktur und klaren Regeln für einen unmissverständlichen Dialog zwischen Fahrzeug und Fahrer in anspruchsvollen Verkehrssituationen.
„Die weitere technische Entwicklung hängt von einem zeitgemäßen Rechtsrahmen ab“, warnt Kurt Lehmann, Corporate Technology Officer (CTO) bei Continental, vor veralteten rechtlichen Bestimmungen. Doch obwohl mit der „Vision Zero“ Null Verkehrstote bis zum Jahr 2050 angestrebt werden, sind die Themen rund um die intelligente Fahrzeugnutzung in heutigen Gesetzestexten unberücksichtigt. „Unfälle gehören ins Museum. Dies bleibt jedoch Utopie, wenn die Straßenverkehrsordnungen den Einsatz moderner Technologien nicht in Betracht zieht oder die technischen Möglichkeiten zu stark einschränkt“, stellt Lehmann heraus.
Automatisiertes Fahren erweitert die Möglichkeiten der Fahrzeugführer
„Automatisiertes Fahren schränkt die Fahrer mit mehr Komfort und Sicherheit nicht ein. Die neue Technik erhöht die Attraktivität des Straßenverkehrs“,erklärt Lehmann. „Zudem erweitern wir den Horizont der Autos mit der Schwarmvernetzung um einen sechsten Sinn.“
Mit solchen Verkehrsinformationen von anderen Fahrzeugen oder der Infrastruktur können hinter Kurven oder Kuppen verdeckte Verkehrsteilnehmer frühzeitig erkannt werden. „Zu gefährlichem Datensalat könnte es kommen, wenn ein wichtiger Funkkanal für die schnelle Übertragung von Daten für den Straßenverkehr auch von anderen Diensten genutzt würde“, erklärt Lehmann. Continental mahnt daher für mehr mobile Sicherheit eine zeitnahe Implementierung einer exklusiven Bandbreite von 5,9 Gigahertz für den Straßenverkehr an.
Der Fahrer und die Passagiere bleiben im Mittelpunkt
Sichergestellt werden muss auch, dass beim automatisierten Fahren allen klar ist, wer wann die Verantwortung trägt. Missverständnisse können hier bei teilautomatisierten Funktionen im Zweifel tragisch enden. „Solange ein Fahrzeug noch nicht autonom unterwegs ist und damit der Mensch zu einem bestimmten Zeitpunkt die Fahrerrolle wieder aufnehmen können muss, sollte sichergestellt werden, dass dies auch wirklich möglich ist“, erläutert Guido Meier-Arendt, leitender Continental-Experte für den Dialog zwischen Fahrer und Fahrzeug. Neben der eigenen Arbeit an diesen Übergabeszenarien setzt das Technologieunternehmen auch auf einen rechtlichen Rahmen. Dieser sollte sicherstellen, dass der Fahrer zwingend über mindestens zwei Sinne – zum Beispiel Sehen und Hören – über eine anstehende Wiederaufnahme der Fahrtätigkeit informiert wird. Um während einer automatisierten Fahrt den Fahrer rechtzeitig zu informieren, muss die Fahrzeugelektronik wissen, wie der aktuelle Zustand des Fahrers ist. Je nach Beschäftigung mit auch fahrfremden Tätigkeiten kann dann der Dialog mit dem Fahrer so angepasst werden, dass dieser rechtzeitig in der Lage ist, seine Fahraufgabe wieder zu übernehmen.
Die Städte müssen langfristig vorbereitet werden
Langfristig müssen auch die Städte auf die Automatisierung vorbereitet werden. „Intelligente Fahrzeuge spielen am besten mit intelligenten Verkehrssignalen zusammen“, so Lehmann. Durch den Datenaustausch mit den Fahrzeugen werden beispielsweise „Smarte“ Ampelschaltungen in der Lage sein, sich an die Verkehrsdichte anzupassen. „Erst wenn die vernetzte Infrastruktur mit den Fahrzeugen kommuniziert, wird aus der digitalen Sackgasse der städtischen Infrastruktur eine weitere Datenautobahn für mehr Sicherheit, Komfort und nicht zuletzt mit weniger Emissionen.“
Die Gesetzgeber sind am Zug – die Ingenieure arbeiten weltweit mit Volldampf
Die schnelle weltweite Entwicklung von automatisierten Technologien für den Straßenverkehr bedeuten immer drängendere Aufgaben für die Legislative. Das Klären von Haftungsfragen, Schaffen von modernen Strukturen und Zulassen von erprobten Produkten sind die letzten Hürden des automatisierten Fahrens. Sobald international eine klare und eindeutige Rechtsbasis ausgearbeitet und in den einzelnen nationalen Rechtsordnungen anwendbar ist, kommen die Autofahrer schnell in den Genuss der neuen Funktionen. Die Planung prognostiziert den Einsatz des vollautomatisierten Fahrens ab dem Jahr 2025. Das vollautomatisierte Fahren ermöglicht Autofahrern auf Wunsch, die Kontrolle des Steuers zum Beispiel bei Autobahnfahrten gänzlich dem System zu überlassen.