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      01. November 2018

      Continental sieht Nachbesserungsbedarf beim Entwurf des Qualifizierungschancengesetzes

      • Continental begrüßt Vorstoß zum Qualifizierungschancengesetz, sieht aber Nachbesserungsbedarf in entscheidenden Punkten
      • Zielgerichtete Qualifizierung sichert Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland
      • Personalvorstand Dr. Ariane Reinhart: „Weiterbildung muss vorwiegend im Betrieb stattfinden und auch dort gefördert werden“
      • Repräsentative Continental-Befragung: Arbeitnehmer messen Weiterbildung hohe Bedeutung bei​​​​​​​

      Hannover, 1. November 2018. Continental befürwortet die präventive Qualifizierung zur langfristigen Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiter, sieht aber Nachbesserungsbedarf beim Entwurf des geplanten Qualifizierungschancengesetzes. „Die Herausforderungen, die die Digitalisierung mit sich bringt, können Unternehmen nicht allein stemmen. Der Entwurf zum Qualifizierungschancengesetz ist deshalb ein wichtiger Schritt, muss aber an den entscheidenden Stellen noch nachgebessert werden“, sagte Dr. Ariane Reinhart, Personalvorstand Continental.

      Aktuell sieht der Gesetzesentwurf nur die Förderung außerbetrieblicher Weiterbildungsangebote ab einer Dauer von vier Wochen vor. „Es darf nicht sein, dass nur Weiterbildungen gefördert werden, die außerhalb des Betriebs stattfinden. Dies widerspricht jeglicher Erfahrung mit Lerneffektivität. Effizientes Lernen funktioniert am besten im Betrieb selbst, weil sich dort die Lernerfolge durch den Praxisbezug schneller einstellen und die Mitarbeiter entsprechend motiviert sind“, erklärte Reinhart. „Gerade für lernentwöhnte Mitarbeiter hat das praxisorientierte prozesshafte Lernen die größten Erfolgsaussichten.“ Auch die Staffelung der Förderung nach Unternehmensgröße stellte der Personalvorstand des Technologieunternehmens in Frage. „Weiterbildung muss zielgerichtet sein. Nur Unternehmen, die eine strategische Personalplanung für die nächsten fünf Jahre haben und damit genau wissen, wie viele Mitarbeiter mit welchen Kompetenzen wann und wo benötigt werden, sollten die Förderung erhalten. So ist sichergestellt, dass das Geld der Beitragszahler auch zielführend investiert wird.“

      Das Technologieunternehmen investiert bereits seit Langem in die Qualifizierung der Mitarbeiter. Die Kosten, die aufgrund des steigenden Qualifizierungsbedarfs in den kommenden Jahren auf alle Unternehmen zukommen, können jedoch nicht von diesen allein getragen werden. 

      „Wenn wir nur 20 Prozent unserer Mitarbeiter in Deutschland neun Monate lang qualifizieren wollen, kostet uns das eine Milliarde Euro. Um den Wirtschaftsstandort Deutschland zu sichern, kann also Qualifizierung nur im Schulterschluss mit Politik, Verwaltung, Gewerkschaften und Wissenschaft bewältigt werden – und nur dann, wenn auch jeder einzelne Mitarbeiter sich eigenverantwortlich einbringt“, so Reinhart.

      Hohe Weiterbildungsmotivation bei deutschen Arbeitnehmern

      Die Bedeutung der Qualifizierung zur Sicherung der eigenen Beschäftigungsfähigkeit haben die deutschen Arbeitnehmer bereits erkannt. 90 Prozent sind bereit, sich weiterzubilden und würden bis zu zehn Stunden im Monat außerhalb der Arbeitszeit in die persönliche Weiterbildung investieren. Dies ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung des Meinungsforschungsinstituts YouGov, die im Sommer unter 4.500 Arbeitnehmern über 18 Jahre in Deutschland, USA, China und Japan durchgeführt wurde. In der von Continental in Auftrag gegebenen Befragung zeigen sich auch die Chinesen (86 Prozent) bereit, eine arbeitsbezogene Weiterbildung zu absolvieren, in Japan sind es hingegen nur 36 Prozent der Arbeitnehmer. Genau wie in Deutschland, ist auch etwa die Hälfte der Befragten in USA, China und Japan bereit, außerhalb ihrer Arbeitszeit bis zu zehn Stunden pro Monat in ihre berufliche Weiterbildung zu investieren. Die deutschen Befragten versprechen sich durch eine Weiterbildung ein höheres Gehalt (70 Prozent), für Chinesen stehen neue Jobperspektiven im Vordergrund (59 Prozent).

      Qualifizierung funktioniert nur über enge Verzahnung von Theorie und Praxis

      Bei Continental gibt es bereits heute ein breites Angebot verschiedener Modelle der Weiterbildung und Wissensvermittlung. Das Technologieunternehmen reagiert mit gezielten Weiterbildungen auf Zukunftsthemen wie Elektromobilität, um den abzusehenden Wandel in der Antriebstechnik vom Verbrennungs- hin zum Elektromotor mit internen Umschulungen abzubilden. „Qualifizierung bei Continental ist immer passgenau und über verschiedene valide diagnostische Verfahren auf die Fähigkeiten und Fertigkeiten der Mitarbeiter abgestimmt. So haben wir bei Continental einen Lernraum geschaffen, in dem jeder Mitarbeiter für ihn passende Angebote für lebenslanges Lernen finden kann“, sagte Reinhart.

      Bereits 2015 erweiterte Continental sein Ausbildungsangebot um den Zukunfts­beruf „Automotive Softwareent­wickler“. Entwickelt hat das Unternehmen dieses neue Berufsbild speziell für IT-begeisterte Studienabbrecher, um dem wachsenden Bedarf an Fachkräften in diesem Bereich frühzeitig zu begegnen. 2017 kam die Initiative „Fit for Industry 4.0“ hinzu: In drei speziellen Ausbildungsgängen für ungelernte Produktionsmitarbeiter werden diese fit für die Industrie 4.0 gemacht.

      Diese Verzahnung von Theorie und Praxis wünscht sich Reinhart auch für das geplante Qualifizierungschancengesetz. „Um Beschäftigte gezielt auf die zukünftigen Anforderungen in ihrem Beruf vorzubereiten, sollte das Lernen wie auch in der dualen Ausbildung im Prozess stattfinden und nicht nur über einen längeren Zeitraum außerhalb der Arbeitsumgebung. An dieser Stelle ist der Gesetzgeber gefordert, seinen Entwurf flexibler zu gestalten und auch die Weiterbildung im betrieblichen Kontext förderfähig zu machen“, so Reinhart. „Wir unterstützen die Initiative und sind überzeugt, dass wir mit unseren Anpassungsvorschlägen eine zielführende Lösung für den Wirtschaftsstandort Deutschland bieten.“

      Umfrageergebnisse Qualifizierung - pdf (102KB)

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