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      Pressemeldung
      09. August 2019

      Continental legt Umweltministerium in Niedersachsen Maßnahmenplan für weniger Blei im Auto vor

      • Plan zielt auf verringerte Bleimengen in elektronischen Bauteilen ab
      • Umstellung erfolgt individuell zusammen mit Kunden
      • Selbstverpflichtung zu verringertem Bleigehalt über gesetzliche Anforderungen hinaus

      Hannover, 9. August 2019. Continental hat dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz einen Maßnahmenplan vorgelegt, mit dem das Unternehmen umgehend den Bleigehalt in einigen seiner elektronischen Bauteile auf gesetzlich vorgeschriebene Höchstmengen gemäß Altfahrzeug-Richtlinie senken will. Darüber hinaus ist darin die Selbstverpflichtung enthalten, die Bleimengen in den elektronischen Bauteilen des Unternehmens über die gesetzlichen Vorgaben hinaus zu verringern. Anlass dafür ist die von Continental festgestellte und den zuständigen Behörden unverzüglich Anfang Juni 2019 gemeldete, geringfügige Überschreitung von Bleimengen in einigen ihrer mehrheitlich seit 2016 ausgelieferten elektronischen Komponenten. Sie werden in Leiterplatten beispielsweise in Form von Kondensatoren eingesetzt.

      Für den Einsatz von Blei in elektronischen Komponenten gelten unterschiedliche Grenzwerte je nach Datum der Typgenehmigung eines Fahrzeugs. Im Fall von Continental geht es um eine nicht konforme Bleimenge von durchschnittlich rund 0,0003 Gramm je betroffener Komponente. Das Fahrverhalten, die Emissionen sowie die Sicherheit werden durch die Verwendung der betroffenen Komponenten nicht beeinträchtigt. Darüber hinaus werden die potentiell nicht konformen Bleimengen mit den gesetzlich zulässigen Anteilen im Recyclingprozess zusammen zurückgewonnen. Dadurch ist der Umweltschutz sichergestellt. Nach eigenen Berechnungen und vorläufigen Begutachtungen neutraler Stellen entsteht an den Verwertungsstellen in Deutschland realistischerweise ein Zusatzeintrag in Höhe von 0,00031 Prozent Blei bezogen auf die Grundbelastung.

      In ihrem Maßnahmenplan verpflichtet sich Continental dazu, die Situation gemeinsam mit ihren Kunden individuell zu analysieren und die erforderlichen Umstellungsschritte festzulegen. Für eine ordnungsgemäße Umstellung ist in dem Maßnahmenplan ein für die jeweilige Komponente gültiger Terminplan festgehalten.

      Nach heutigem Continental-Kenntnisstand sind bevorstehende Neuanläufe von Fahrzeugserien durch die Umstellung nicht gefährdet.

      Continental bezieht jährlich etwa 51.000 unterschiedliche elektronische Komponenten. Das Unternehmen hat sich jetzt verpflichtet, künftig alle Komponenten gemäß den Grenzwerten der Altfahrzeugrichtlinie auszulegen. Dies gilt unabhängig davon, ob für Bauteile oder Fahrzeuge höhere Grenzwerte gelten. Auf diese Weise trägt Continental dazu bei, die Bleimengen in Bauteilen weit über die gesetzlichen Anforderungen hinaus zu verringern. Diese Maßnahme gilt weltweit und unabhängig vom Geltungsbereich der Altfahrzeugrichtline.

      Altfahrzeugrichtlinie

      Die Altfahrzeug-Richtlinie (Richtlinie 2000/53/EG des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates vom 18. September 2000 über Altfahrzeuge) regelt die Entsorgung und das Recycling von Kraftfahrzeugen innerhalb der Europäischen Union. Sie legt die Begrenzung bestimmter Materialien für Fahrzeuge, wie z. B. die Schwermetalle Blei, Quecksilber oder Cadmium fest.

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