Continental passt Dividendenvorschlag an und verankert Nachhaltigkeitsziele im Vergütungssystem
- Verringerter Dividendenvorschlag auf 3,00 Euro (Ausschüttungssumme: 600 Millionen Euro) aufgrund der anhaltenden wirtschaftlichen Unsicherheiten
- Berufung von Andreas Wolf (59), CEO von Vitesco Technologies, in den Vorstand der Continental AG
- Einheitliches Vergütungsmodell für Führungskräfte und Vorstand: Nachhaltigkeitsziele als Teil der variablen Vergütung verankern umfassende Nachhaltigkeitsstrategie
- Künftig Festvergütung für Aufsichtsratsmitglieder gemäß Anregung des Deutschen Corporate Governance Kodex
- Coronavirus: Vorstand verzichtet bis Ende Juli 2020 anteilig auf Fixgehalt
Hannover, 3. Juni 2020. Angesichts der anhaltenden wirtschaftlichen Unsicherheiten haben Vorstand und Aufsichtsrat der Continental AG die Anpassung des Dividendenvorschlags von vormals 4,00 Euro auf 3,00 Euro pro Aktie (Ausschüttungssumme 600 Millionen Euro) beschlossen. Damit liegt der Dividendenvorschlag 37 Prozent unter der Vorjahresdividende von 4,75 Euro pro Aktie (Ausschüttungssumme: 950 Millionen Euro). Der verringerte Vorschlag wird am 14. Juli 2020 den Aktionären von Continental auf ihrer virtuellen Hauptversammlung zur Abstimmung vorgelegt. Damit passen Vorstand und Aufsichtsrat aufgrund des Ausbruchs der Coronavirus-Pandemie und ihrer erheblichen Verschärfung nachträglich ihre Beschlüsse vom Februar bzw. März 2020 an.
„Das wirtschaftliche Umfeld ist aufgrund der Coronavirus-Krise und ihrer Folgewirkungen weiter von hoher Unsicherheit geprägt. In dieser herausfordernden Situation ist eine starke Kapitalausstattung sowie eine ausreichend hohe Liquidität das oberste Gebot. Dabei gilt es, die unterschiedlichen Erwartungen aller Bezugsgruppen des Unternehmens angemessen zu berücksichtigen. Der angepasste Dividendenvorschlag trägt den kurz- und langfristigen Interessen von Continental, ihren Aktionären und weiteren Stakeholdern gleichermaßen Rechnung“, erläuterte Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Reitzle, Aufsichtsratsvorsitzender von Continental, den Beschluss.
Gleichzeitig begrüßte Reitzle die Bestellung von Andreas Wolf zum Mitglied des Vorstands der Continental AG: „Andreas Wolf ist einer unserer erfahrensten Manager im Unternehmen. Es ist nur konsequent, dass er bis zum geplanten Spin-Off der Antriebssparte diesen und das Geschäft als Vorstandsmitglied mit voller Kraft vorantreibt. Im Namen meiner Kolleginnen und Kollegen im Aufsichtsrat wünschen wir ihm dafür alles Gute und viel Erfolg.“
Wolf leitet seit Anfang Oktober 2018 das auf die Elektrifizierung des Antriebsstrangs spezialisierte Geschäftsfeld Vitesco Technologies. Mit Wirkung zum 3. Juni 2020 wird Wolf in den Vorstand der Continental AG berufen. Die Dauer des Mandats beträgt drei Jahre. Mit Vollzug des geplanten Spin-Offs der Antriebssparte innerhalb dieses Zeitraums läuft es vorzeitig ab.
„Mit der Berufung von Andreas Wolf wird unsere sehr vertrauensvolle und erfolgreiche Zusammenarbeit zusätzlich gestärkt. Ich freue mich sehr, Andreas Wolf im Vorstandsteam nun offiziell begrüßen zu dürfen. Er war bisher regelmäßig Gast unserer Vorstandssitzungen. Ich bin fest davon überzeugt, dass er – sobald es das Marktfeld erlaubt – den Spin-Off der Antriebssparte erfolgreich umsetzen und Vitesco Technologies dann eigenständig in eine Spitzenposition auf dem wachstumsstarken Elektrifizierungsmarkt führen wird“, sagte Dr. Elmar Degenhart, Vorstandsvorsitzender von Continental.
Vergütung von Führungskräften und Vorstand mit dem Erreichen von Nachhaltigkeitszielen verknüpft
Im Rahmen der Vorbereitung des diesjährigen Aktionärstreffens hat der Aufsichtsrat heute darüber hinaus beschlossen, der Hauptversammlung ein neues Vergütungssystem der Vorstandsmitglieder von Continental zur Billigung vorzulegen. Dieses ist Teil des jüngst überarbeiteten und jetzt einheitlichen Vergütungssystems für Continental-Führungskräfte. Es orientiert sich an der Wertschaffung der gesamten Organisation für alle Stakeholder.
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder und Führungskräfte ist jetzt noch stärker an der nachhaltigen und langfristigen Unternehmensentwicklung ausgerichtet. Der überwiegende Teil der variablen Vergütung hat eine mehrjährige Bemessungsgrundlage und ist unter anderem an die relative Entwicklung der Continental-Aktie im Vergleich zu relevanten börsennotierten Unternehmen im Automobilsektor geknüpft. Ihm liegen zusätzlich Nachhaltigkeitsziele zugrunde. Auf diese Weise verankert Continental die hohen Ansprüche ihrer Nachhaltigkeitsstrategie unmittelbar mit der Vergütung. Relevante Faktoren sind darunter zunächst die vollständige Umstellung des externen Strombezugs auf regenerative Quellen bereits dieses Jahr, die schrittweise Steigerung des Anteils von Frauen in Führungspositionen, die Senkung der Unfall- und der Krankheitsrate im Unternehmen sowie die Steigerung des Anteils recycelten Abfalls. Zusätzlich verpflichtet sich der Vorstand, Aktien der Continental AG während seiner Bestellung zu erwerben und dauerhaft zu halten. Darüber hinaus sieht das neue Vergütungssystem für Vorstandsmitglieder eine Deckelung ihrer Bezüge vor. Damit entspricht es in allen Belangen den gesetzlichen Anforderungen und den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Es soll rückwirkend zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.
Die Anpassung der Vorstandsvergütung wird um zusätzliche Änderungen ergänzt, die alle Mitarbeiter weltweit betreffen. Die Einführung dieses neuen, alle Ebenen umfassenden Vergütungssystems erfolgt schrittweise. Ebenso wie bei den Vorstandsmitgliedern ist der variable Gehaltsanteil der leitenden Angestellten künftig an die Erreichung von Nachhaltigkeitszielen und die relative Entwicklung der Continental-Aktie geknüpft. Entsprechend soll das Erfolgsbeteiligungsprogramm für alle anderen Mitarbeiter ebenfalls angepasst werden.
Mit der Ausrichtung des neuen Vergütungssystems auf die nachhaltige, wettbewerbs- und zukunftsfähige Entwicklung des Unternehmens befördert Continental aktiv den fundamentalen Transformationsprozess, der sich derzeit in der gesamten Automobilindustrie vollzieht.
Gehaltsverzicht und Umstellung auf Festvergütung für Mitglieder des Aufsichtsrats
Die Vergütung der Continental-Aufsichtsratsmitglieder soll laut heutigem Beschluss ebenfalls umgestellt werden. Künftig soll sie ausschließlich aus einer Festvergütung bestehen und keine variablen Vergütungskomponenten mehr enthalten. Diese Anpassung folgt einer Anregung des Deutschen Corporate Governance Kodex und soll der Hauptversammlung am 14. Juli 2020 zur Beschlussfassung vorgeschlagen werden. Die Umstellung auf eine Festvergütung unterstützt eine auf nachhaltige Unternehmensentwicklung bezogene Beratung und Überwachung des Vorstands und zielt auf eine Stärkung der Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder ab. Die Neuregelung soll rückwirkend ab dem 1. Januar 2020 wirksam sein. Darüber hinaus einigten sich die Mitglieder des Aufsichtsrats darauf, in diesem Jahr analog zum Vorgehen des Vorstands der Continental AG auf einen Teil ihrer jährlichen Festvergütung zu verzichten.
Coronavirus: Vorstand verzichtet bis Ende Juli 2020 anteilig auf Fixgehalt
Aus Solidarität mit von Kurzarbeit und weiteren Einschränkungen betroffenen Mitarbeitern hatte der Vorstand bereits im März 2020 für sich und die Führungskräfte einen Gehaltsverzicht beschlossen. Für Vorstandsmitglieder bedeutet dies eine viermonatige Verringerung ihres Festgehalts in Höhe von jeweils 10 Prozent in den Monaten April bis Ende Juli zusätzlich zu ihrer absehbar deutlich verringerten variablen Vergütung. Für die Führungskräfte gilt eine daran angelehnte Regelung, die sich je nach den rechtlichen Vorgaben in den einzelnen Ländern unterschiedlich auswirkt.
Zur erfolgreichen Bewältigung der Folgen der Coronavirus-Pandemie hat Continental über diese Schritte hinaus weltweit für Programme zum Gesundheitsschutz der Mitarbeiter gesorgt. Dazu zählten vorübergehende Werkschließungen und die Einführung eines umfassenden Konzepts für eine pandemiesichere Produktion.