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      28. Januar 2025

      Gut gerüstet für den Skiurlaub: Winterreifencheck und gesetzliche Vorgaben

      • Zustand der Reifen vor Fahrtantritt prüfen
      • Winterreifenvorschriften von Land zu Land unterschiedlich
      • Schneeflockensymbol in Deutschland und Frankreich Pflicht

      Hannover, 28. Januar 2025. Für viele Wintersportbegeisterte steht der Urlaub vor der Tür. Bevor es losgeht, sollte man auf jeden Fall die Leistungsfähigkeit und Eignung der Reifen sowie die Winterreifenvorschriften auf der Reiseroute überprüfen.

      Bei der Reifenkontrolle sollten Reisende zum einen die Profiltiefe überprüfen. Dazu kann ein Profiltiefenmesser verwendet werden. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe für Autoreifen beträgt 1,6 Millimeter. In einigen Ländern gelten jedoch strengere Vorschriften für Winterreifen. Vor allem vor längeren Fahrten sollte der Reifendruck entsprechend den Herstellerangaben in der Betriebsanleitung oder auf einem Aufkleber im Türrahmen oder Tankdeckel angepasst werden. Bei zu niedrigem Reifendruck verlängert sich der Bremsweg, die Lenkpräzision nimmt ab, der Kraftstoffverbrauch und der Reifenverschleiß steigen. Außerdem sollten die Reifen auf Risse, Schnitte, Beulen oder Fremdkörper untersucht werden. Solche Beschädigungen können zu Reifenpannen führen. Schließlich sollten alle Ventilkappen vorhanden und fest verschraubt sein, um das Eindringen von Schmutz und Feuchtigkeit zu verhindern.

      Straßenverkehrsordnung: Winterreifenpflichten von Land zu Land unterschiedlich

      In Deutschland gilt eine situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet, dass bei winterlichen Straßenverhältnissen wie Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte Winterreifen vorgeschrieben sind. Seit Oktober 2024 müssen in Deutschland alle Winter- und Ganzjahresreifen mit dem Schneeflockensymbol gekennzeichnet sein. Reifen mit dem M+S-Symbol gelten bei winterlichen Straßenverhältnissen nicht mehr als ausreichend. 

      Auch in Frankreich müssen Winterreifen seit Herbst 2024 über das Schneeflockensymbol verfügen. In vielen Departements, vor allem in den Bergregionen, gilt eine generelle Winterreifenpflicht bis Ende März. Zusätzlich kann auch für weitere Straßen eine Winterreifenpflicht angeordnet werden. Die Mindestprofiltiefe für Winterreifen liegt in Frankreich bei 3,5 Millimetern.

      In Österreich besteht eine situative Winterreifenpflicht. Hier genügen Winterreifen mit dem M+S-Symbol, allerdings ist eine Mindestprofiltiefe von vier Millimetern vorgeschrieben. In der Schweiz gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Allerdings können Behinderungen oder Unfälle durch ungeeignete Reifen zu erheblichen Strafen führen. Bei einer Reise in die Schweiz sind also ausdrücklich Winterreifen empfohlen, um die Kontrolle über das Fahrzeug zu gewährleisten. 

      In Italien hat jede Region ihre eigenen Vorschriften. In einigen Regionen, wie etwa in Südtirol, besteht unabhängig von den Witterungsverhältnissen eine generelle Winterreifenpflicht von November bis April. Es ist wichtig, sich vor der Reise über die spezifischen Regelungen der jeweiligen Region zu informieren, um sicher unterwegs zu sein und mögliche Bußgelder zu vermeiden. 


      [Quelle Winterreifenvorschriften: ADAC: Winterreifen- und Schneeketten-Pflicht in 20 europäischen Ländern, 23.10.2024]

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