Continental gewinnt Designklage gegen Heuver Bandengroothandel B.V.
Hannover, 15. Juli 2019. Das Landgericht Hamburg bestätigte mit einem Urteil im Dezember 2018 die Auffassung, dass bestimmte Reifen der Marke Aeolus ein EU-Geschmacksmuster von Continental verletzen. Eine im Jahr 2016 durch Continental eingereichte Klage befasste sich mit von dem Reifengroßhändler Heuver in der EU beworbenen und verkauften Lkw-Reifen der Marke Aeolus (Aeolus ATR 33 und Neo Allroads T+), deren Profile Designelemente aufwiesen, die Continental für seinen erfolgreichen Reifen des Typs HTR 2 entwickelt und gemäß EU-Recht (eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster) hatte schützen lassen.
Das Gerichtsurteil umfasste unter anderem ein Verkaufsverbot der betroffenen Aeolus-Reifen, einen Schadensersatzanspruch und einen Rückrufanspruch für die bereits verkauften Reifen durch Heuver. Nach dem Gerichtsurteil haben Heuver und Continental über einen außergerichtlichen Vergleich eine Einigung getroffen, die unter anderem die im Gerichtsurteil genannten Ansprüche von Continental umfassen.
Constantin Batsch, bei Continental verantwortlich für das Ersatzgeschäft Lkw-Reifen in Europa, dem Nahen Osten und Afrika, zeigte sich angesichts des Urteils zufrieden. „Um unseren Kunden innovative und leistungsstarke Produkte anbieten zu können, investieren wir fortlaufend und wesentlich in Forschung und Entwicklung“, so Batsch. „Dementsprechend nimmt Continental jegliche unbefugte Verwendung von eigenen Patenten, Marken oder anderem geistigen Eigentum oder deren Verletzung äußerst ernst und wird seine Rechte auch in Zukunft mit Rechtsmitteln gegenüber Dritten durchsetzen.“
Sarah Steingrube
Head of PR & Media
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