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      07. Juli 2014

      Neue Verordnungen zu Fahrtenschreibern: VDO erweitert Funktionen digitaler Tachographen

      • Neue Gesetze in der EU, Russland und der Türkei: Tachographen sollen Behörden bei Kontrollen noch effektiver unterstützen
      • Daten zu Manipulation oder Missbrauch werden durch drahtlose Kommunikation übermittelt
      • Tachographenspezialist VDO rüstet Fahrzeugflotten nach neuen Richtlinien aus

      Villingen-Schwenningen, 7. Juli 2014. Die Anforderungen an digitale Tachographen wachsen stetig: Sie sollen Behörden künftig noch mehr bei der Optimierung des Verkehrsflusses, der Verkehrssicherheit und der Fahrzeugkontrolle unterstützen. In der EU, in Russland und in der Türkei sind Anfang dieses Jahres neue Verordnungen dazu erlassen worden. „Wir haben uns schon intensiv mit den neuen Vorgaben der einzelnen Länder auseinandergesetzt und arbeiten an entsprechenden Lösungen. Einige Technologien, die von der EU gefordert werden, bietet unser Tachographenspezialist VDO schon länger den Kunden an“, sagt Dr. Michael Ruf, Leiter der Business Unit Commercial Vehicles & Aftermarket bei Continental.

      EU-Verordnung 165/2014: Intelligente Tachographen erleichtern Fahrzeugkontrollen 

      Die EU setzt in den kommenden Jahren auf intelligente Tachographen, um die Sicherheit im Straßenverkehr weiter zu erhöhen. Das geht aus der neuen EU-Verordnung 165/2014 über digitale Kontrollgeräte im Straßenverkehr hervor. Danach sollen digitale Tachographen künftig mit drei neuen Funktionen ausgestattet werden – einer ITS-Schnittstelle (Intelligent Transport Systems), einer DSRC-Schnittstelle (Dedicated Short Range Communication) und einer GNSS-Integration (Global Navigation Satellite System). Mit diesen drei Funktionserweiterungen verfolgt die EU vor allem zwei Ziele: Ein genau definierter Mindestsatz an Daten aus dem digitalen Tachographen solle bei Straßenkontrollen künftig drahtlos an Kontrollbeamte übermittelt werden, um Fahrzeugprüfungen effektiver und die Verkehrsplanung und den Verkehrsfluss optimal zu gestalten. Für Fahrer, die die Lenk- und Ruhezeitvorgaben beachten, besteht dann sogar die Möglichkeit, jenes ohne zeitaufwendiges Warten während einer Straßenkontrolle zu dokumentieren.

      Fahrzeuge mit Behörden vernetzen: ITS-Schnittstellen machen es möglich

      Die ITS-Schnittstelle (Intelligent Transportation Systems oder Intelligente Verkehrssysteme) soll die Vernetzung des digitalen Tachographen durch eine Funkverbindung mit externen ITS-Schnittstellen ermöglichen. Genau definierte anonymisierte Daten, wie Restlenkzeiten, können dadurch übermittelt werden. Für die Verkehrsplanung und -steuerung, die Optimierung des Verkehrsflusses sowie die Auslastung der Parkplätze können diese Daten wichtige Anhaltspunkte liefern. „Diese Tachographenfunktion wird es zukünftig geben“, sagt Ruf. VDO hat begonnen, den DTCO SmartLink zu vermarkten. Dieser ist ein kleines Konnektivitätsmodul, das mit dem Digitalen Tachograph (DTCO) verbunden ist und via Bluetooth Daten an ein mobiles Endgerät überträgt. „Diese Technologie kann so angepasst werden, dass sie auch die zukünftigen Anforderungen der EU erfüllt“, erklärt Ruf.

      Zielgerichtet: Mobile Datenübertragung ermöglicht Vorauswahl von Fahrzeugen

      Effizientere Fahrzeugkontrollen will die EU mit der Integration einer DSRC-Schnittstelle (Dedicated Short Range Communication) für digitale Tachographen ermöglichen. Genau definierte Datensätze, wie das Fahren ohne Fahrerkarte, rufen Kontrollbeamte dann über die DSRC-Schnittstelle der Tachographen per Funk ab – die Datenübermittlung geschieht während der Fahrt und sekundenschnell. Fahrzeuge mit auffälligen Daten, wie zum Beispiel Verdacht auf Manipulation oder möglichen Missbrauch, können zielgerichtet kontrolliert werden. „Denkbar ist auch, dass unsere digitalen Tachographen über die DSRC-Schnittstelle um weitere Schlüsselfunktionen, wie zum Beispiel die Übermittlung von Daten für Mautkontrollen oder On-Board-Weighing, ergänzt werden“, sagt Ruf. „Auch diese Funktionserweiterungen würden wertvolle Zeit für Fahrer und Kontrollpersonal sparen.“

      Position des Fahrzeuges soll nach jeweils drei Stunden Lenkzeit erfasst werden

      Bislang müssen digitale Tachographen nur bei Fahrtantritt und -ende das Länderkürzel speichern. Um Verstößen schneller nachgehen zu können, sieht die neue EU-Verordnung jetzt vor, digitale Tachographen mit einer sogenannten GNSS-Technologie (Global Navigation Satellite System) auszustatten, um die Position des Fahrzeuges bei Arbeitsbeginn, Arbeitsende und jeweils nach drei Stunden Lenkzeit zu erfassen und zu speichern.

      Digitale Tachographen in Russland Pflicht, Türkei lehnt sich an EU-Verordnung an

      Seit dem 1. April 2014 müssen Fahrzeugflotten, die im russischen Gebiet verkehren, mit digitalen Tachographen nach nationalen Bestimmungen ausgestattet sein. Die Besonderheit: Die Tachographen müssen über ein CIPD-Modul (Cryptographic Information Protection Device), das für die Straßenkontrolle relevante Daten speichert, verfügen. „Wir bieten unseren Kunden dafür in Russland schnellen Service vor Ort und hochwertige Produkte an, denn wir produzieren den russischen digitalen Tachographen zusammen mit einem Partner vor Ort“, sagt Ruf. Auch in der Türkei ist eine neue Tachographen-Verordnung für Fahrzeuge, die innerhalb des Landes verkehren, in Kraft getreten. Allerdings stehen dafür die Einführungstermine noch nicht fest. Die Richtlinie der Türkei lehnt sich an die neuen Anforderungen der EU an. Die Funktionalität der im türkischen Markt geforderten Tachographen ist denen der europäischen ähnlich und muss nur leicht angepasst werden. „Wir bereiten uns darauf vor, auch unsere türkischen Kunden rechtzeitig mit den geforderten Tachographen zu beliefern und bestmöglich während der Nutzungsdauer zu unterstützen,“ sagt Ruf. „Unsere Kunden können sich auf uns verlassen. Wir haben stets die neuen gesetzlichen Entwicklungen im Blick, passen unsere Produkte an die Anforderungen an und bieten dazu den Unternehmen den passenden Service.“

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