Auskunfts- und Rederecht, Stellungnahmen und Widerspruch
Als Aktionär haben Sie die Möglichkeit, in der Hauptversammlung ausschließlich im Wege der Videokommunikation über das InvestorPortal Fragen an den Vorstand zu richten. Eine anderweitige Einreichung von Fragen ist weder vor noch während der Hauptversammlung vorgesehen.
Ferner können Sie als Aktionär in der Hauptversammlung über das InvestorPortal Ihr Rederecht im Wege der Videokommunikation ausüben. Anträge und Wahlvorschläge gemäß § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG, Auskunftsverlangen gemäß § 131 Abs. 1 AktG und Nachfragen gemäß § 131 Abs. 1d AktG dürfen Bestandteil des Redebeitrags sein.
Redebeiträge sind während der Hauptversammlung nach Aufforderung durch den Versammlungsleiter über das InvestorPortal anzumelden.
Es besteht ebenso die Möglichkeit, eine Stellungnahme in Textform über das InvestorPortal einzureichen. Stellungnahmen sind bis spätestens fünf Tage vor der Hauptversammlung, d.h. bis spätestens zum Ablauf des 21. April 2023, 24:00 Uhr (MESZ), über das InvestorPortal einzureichen. Der Umfang je Stellungnahme darf 10.000 Zeichen nicht überschreiten. Stellungnahmen, die den genannten Anforderungen genügen, werden spätestens vier Tage vor der Hauptversammlung, d.h. bis spätestens zum Ablauf des 22. April 2023, 24:00 Uhr (MESZ), im InvestorPortal unter Veröffentlichung des Namens des Aktionärs den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten zugänglich gemacht.
Ebenso besteht die Möglichkeit, Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung über das InvestorPortal in dem dafür vorgesehenen „Widerspruchs-Feld“ zu erklären.