Stimmrechtsausübung
Zur Ausübung Ihres Stimmrechts bei der virtuellen Hauptversammlung haben Sie folgende Möglichkeiten:
- schriftlich per Post, Telefax oder E-Mail unter Nutzung des Formulars auf der Anmeldebestätigung,
- über das InvestorPortal oder
- durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.
Voraussetzung zur Ausübung des Stimmrechts bei der virtuellen Hauptversammlung ist in jedem Fall die fristgerechte Anmeldung sowie Nachweis der Berechtigung zur Ausübung der Aktionärsrechte. Die Anmeldefrist zur diesjährigen Hauptversammlung endet am 7. Juli 2020, 24:00 Uhr.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft wird Ihnen eine Anmeldebestätigung für die Hauptversammlung übersandt.