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      Managers' Transactions

      Mitteilung über Eigengeschäfte von Führungskräften (Managers' Transactions) nach Art. 19 der Marktmissbrauchsverordnung

      Personen, die Führungsaufgaben wahrnehmen (d.h. insbesondere die Mitglieder des Aufsichtsrats- und Geschäftsführungsorgans) unterliegen seit dem 3. Juli 2016 den Melde- und Veröffentlichungspflichten der Marktmissbrauchsverordnung. Diese Pflichten gelten auch für Personen, die mit den Führungskräften in enger Beziehung stehen. Dazu gehören neben den Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern auch unterhaltspflichtige Kinder sowie Verwandte, die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Geschäfts seit mindestens einem Jahr demselben Haushalt angehören. Ferner können auch juristische Personen, treuhänderisch tätige Einrichtungen und Personengesellschaften in enger Beziehung zu einer Führungskraft stehen, sofern diese u.a. auch dort eine Führungsaufgabe wahrnimmt oder eine (direkte oder indirekte) Kontrolle besteht.  

      Von der Melde- und Veröffentlichungspflicht sind sämtliche Geschäfte mit Finanzinstrumenten der Continental AG (z.B. Aktien oder Schuldverschreibungen) und mit Derivaten erfasst, die auf Finanzinstrumente der Continental AG bezogen sind, sofern das Transaktionsvolumen innerhalb eines Kalenderjahres EUR 20.000 übersteigt. Bei der Berechnung des Jahresvolumens ist jede Transaktion einzeln zu betrachten. 

      Continental AG: IHO Verwaltungs GmbH, Verpfändung von 65.990.458 Aktien der Continental AG im Rahmen eines Kreditgeschäfts

      Continental AG: Nikolai Setzer, Kauf

      Continental AG: Katja Garcia Vila, Kauf

      Continental AG: Olaf Schick, Kauf

      Continental AG: Philipp von Hirschheydt, Kauf

      Continental AG: Philip Nelles, Kauf

      Continental AG: Christian Koetz, Kauf

      Continental AG: Dr. Ariane Reinhart, Kauf