Managers' Transactions
Mitteilung über Eigengeschäfte von Führungskräften (Managers' Transactions) nach Art. 19 der Marktmissbrauchsverordnung
Personen, die Führungsaufgaben wahrnehmen (d.h. insbesondere die Mitglieder des Aufsichtsrats- und Geschäftsführungsorgans) unterliegen seit dem 3. Juli 2016 den Melde- und Veröffentlichungspflichten der Marktmissbrauchsverordnung. Diese Pflichten gelten auch für Personen, die mit den Führungskräften in enger Beziehung stehen. Dazu gehören neben den Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern auch unterhaltspflichtige Kinder sowie Verwandte, die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Geschäfts seit mindestens einem Jahr demselben Haushalt angehören. Ferner können auch juristische Personen, treuhänderisch tätige Einrichtungen und Personengesellschaften in enger Beziehung zu einer Führungskraft stehen, sofern diese u.a. auch dort eine Führungsaufgabe wahrnimmt oder eine (direkte oder indirekte) Kontrolle besteht.
Von der Melde- und Veröffentlichungspflicht sind sämtliche Geschäfte mit Finanzinstrumenten der Continental AG (z.B. Aktien oder Schuldverschreibungen) und mit Derivaten erfasst, die auf Finanzinstrumente der Continental AG bezogen sind, sofern das Transaktionsvolumen innerhalb eines Kalenderjahres EUR 20.000 übersteigt. Bei der Berechnung des Jahresvolumens ist jede Transaktion einzeln zu betrachten.